Freiberg - Pflegestärkungsgesetz II tritt ab dem 01.01.2017 in Kraft
Das Aus der Pflegestufen
Am 01.01.2017 tritt das Pflegestärkungsgesetz II in Kraft, aber was bedeutet das?
Eine neue Form der Begutachtung und die Umstellung der Leistungsbeträge aus der Pflegeversicherung sollen zum 01.Januar 2017 gelten.
Aus 3 mach 5:
Statt 3 Pflegestufen gibt es dann 5 Pflegegrade. Bei einem neuen Begutachtungsverfahren (NBA) werden folgende 6 Kriterien berücksichtigt.
• Mobilität
• Kognitive und kommunikative Fähigkeit
• Verhaltensweisen und psychiatrische Problemlage
• Selbstversorgung
• Bewältigung von und selbständigen Umgang mit Krankheits- oder therapiebedingte Anforderungen und Belastungen
• Gestaltung der Alltagslebens und soziale Kontakte
Automatische Überleitung der derzeitigen Pflegestufen in die ab 2017 geltenden Pflegegrade:
Versicherte, die bis zum 31.12.2016 eine Pflegestufe erhielten werden automatisch ohne Neuantrag dem entsprechenden Pflegegrad zugeordnet. Personen bei der eine eingeschränkte Alltagkompetenz vorliegt werden in den übernächsten Pflegegrad überführt.
Beispiel:
Von Pflegestufe I in Pflegegrad II (ohne eingeschränkte Alltagskompetenz)
Von Pflegestufe I in Pflegegrad III (mit eingeschränkte Alltagskompetenz
Versicherte im ambulanten Bereich profitieren noch mehr vom Pflegestärkungsgesetz II
• Bessere Pflegeberatung
• Zusätzliche Betreuung und Entlastungsangebote
• Bessere soziale Absicherung für pflegende Angehörige
• Mehr Geld für die Pflege
Der hsi pflegedienst informiert, berät und unterstützt Sie gerne.