Elektronische Gesundheitskarte funktioniert nicht ohne die Pflege
bpa begrüßt erste Änderungen im Entwurf zum eHealth-Gesetz, fordert aber weitergehende Zugriffsrechte für Pflegeeinrichtungen
Nach dem Willen des Gesetzgebers soll der Entwurf zum sog. eHealth-Gesetz bald den Bundestag passieren. Damit sollen endlich die elektronische Gesundheitskarte und mit ihr die sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen vorangebracht werden. Die digitalen Anwendungen für die in den letzten Jahren eingeführte elektronische Gesundheitskarte (eGK) sollen ausgebaut und die sichere telematische Infrastruktur erweitert werden. Es soll einen elektronischen Entlassbrief der Krankenhäuser geben, Patienten erhalten einen Anspruch auf einen ärztlichen Medikationsplan und die Ärzte sowie Apotheker sollen Medikationspläne elektronisch über die eGK austauschen. „Es ist ein Schritt in die richtige Richtung“, sagt Bernd Meurer, der Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), „dass jetzt einige zentrale Forderungen des bpa gegenüber dem Referentenentwurf vom Februar 2015 aufgegriffen wurden.“
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