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Landtag weicht Datenschutz in der Pflege auf Neues Pflegegesetz gefährdet Datensicherheit und verst

Mit einer Änderung des Niedersächsischen Pflegegesetzes (NPflegeG) ermöglicht die Landesregierung erstmals die flächendeckende Erhebung und Speicherung von Gesundheitsdaten pflegebedürftiger Menschen durch die Kommunen. Eine Rechtfertigung dafür gibt es nicht. Die privaten Pflegedienste und Einrichtungen sehen die Datensicherheit der Pflegebedürftigen in Niedersachsen gefährdet.

Im Rahmen der Novellierung des Niedersächsischen Pflegegesetzes wurde ein neuer Paragraph ergänzt, der die Erhebung und Speicherung von personenbezogenen Daten vorsieht, sobald ein Pflegeträger Förderungen durch die Kommune beantragt. Dort muss er dann künftig Informationen zu Namen und Pflegestufen seiner Klienten sowie zu „Art und Umfang“ der pflegerischen Leistungen offenlegen.

„Mit dem vorliegenden Gesetz hat die Landesregierung erneut ein falsches Signal für die Pflege in Niedersachsen gesetzt: Die Bürokratie wird deutlich erhöht und der Datenschutz ausgehöhlt“, sagt der niedersächsische bpa-Landesvorsitzende Karsten Neumann und kündigt Widerstand seitens der betroffenen Menschen und der sie versorgenden Pflegeeinrichtungen an.

Der Landtag kann keinen nachvollziehbaren Grund für die weitgehende Datenerfassung angeben, schließlich wird die korrekte Verwendung öffentlicher Förderungen in der Pflege schon jetzt durch den Landesrechnungshof in vielen Fällen effizient überprüft. Mit der neuen Bestimmung gehe wieder Zeit verloren, die künftig mit dem Erfassen von Daten anstatt mit Pflege verbracht werde, kritisiert auch der Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle in Hannover Henning Steinhoff: „Zwangskammer, Zwangsregistrierung, Zwangsbeiträge, Zwangsdatenerhebung – und gleichzeitig wird die Förderung in der ambulanten und stationären Pflege gekürzt. Damit drückt unsere Politik die Pflege immer weiter gegen die Wand und nimmt ihr die Luft zum Atmen!“

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